Notar Mag. Michael Ofenböck in Wiener Neustadt - Erbrecht
Ihr Notar in Wiener Neustadt berät Sie umfassend zu all Ihren Fragen in den Bereichen Erbrecht, Testament, vorweggenommener Erbfolge zu Lebzeiten und Verlassenschaftsverfahren.
Sie wissen genau, wem Sie eines Tages etwas vererben wollen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wissen wir genau, woran Sie hinsichtlich Ihres Testaments, Ihrer Schenkung oder Übergabe denken müssen. Erbrecht, Schenkungen und Übergaben sind ein wesentlicher Teil unserer täglichen Arbeit. Wir helfen Ihnen Kosten und Steuern zu sparen und sorgen dafür, dass alles in Ihrem Sinn geregelt ist.
Wer sich mit dem Erb- und Schenkungsrecht auseinandersetzt, der stößt schnell auf viele Fragen: Was ist der Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Übergabe? Schenken oder vererben - was bietet mehr steuerliche Vorteile? Wie schütze ich mich dagegen, dass mein Testament nach meinem Ableben angefochten werden kann? Und wie steht es um die Erb- und Pflichtteilsansprüche meiner Kinder?
Wir kennen die Rechtslage genau, liefern Ihnen präzise Antworten auf diese und andere Fragen und finden für Ihr Anliegen die bestmögliche Lösung.
Ihr Notar in Wiener Neustadt berät Sie umfassend zu allen Fragen hinsichtlich Erbrecht und Testament
Seit dem 1. August 2008 wird in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben. Allerdings ist nicht jeder unentgeltliche Erwerb von Vermögen steuerfrei.
Durch die Gesetzesänderung im Grunderwerbsteuergesetz wird bei Grundstückserwerben seit dem 1. Jänner 2016 nunmehr bei allen Grundstücken – ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke – anstelle des dreifachen Einheitswertes der sogenannte „Grundstückswert“ als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Der Grundstückswert kommt insbesondere als Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Todes wegen bei Übertragungen innerhalb des Familienverbandes gemäß § 26a des Gerichtsgebührengesetz zur Anwendung.
Im Zuge der Vertragsabwicklung wird die Ermittlung des Grundstückswertes durch meine Kanzlei anhand der Angaben der Parteien zu Nutzfläche, Errichtungsjahr, Sanierungsmaßnahmen etc. durchgeführt. Anstelle des alten Steuersatzes von 2% gilt der Stufentarif. Dieser beträgt bei einem Wert für die ersten 250.000 Euro 0,5%, für die nächsten 150.000 Euro 2% und darüber hinaus 3,5%.
Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens
Bei einem Todesfall verständigt das zuständige Standesamt das Verlassengeschaftsgericht/Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.
Das Verlassenschaftsverfahren wird durch den Notar geführt, der als Gerichtskommissär fungiert. Die Hinterbliebenen werden zu einer sogenannten "Todesfallaufnahme" eingeladen.
Die Parteien können auch einen ihnen vertrauten Notar zur Vertretung im Verlassenschaftsverfahren im schriftlichen Wege beauftragen.
Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht umfassen u.a.:
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Erbrechtliche Beratung und Vertretung
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Erstellung von Testamenten, Schenkungs- und Übergabeverträgen
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Aufbewahrung von Testamenten und Registrierung von Testamenten im zentralen Testamentsregister
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Durchführung von Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissär
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns noch heute, wir beraten Sie gerne!